Standordanforderungen

Gebiet Döbeln und Umgegend

Durch Schaffung einer gemeinsamen Marktordnung für Wein in der EU 1970, deren
Regelungen mit dem neuen Weingesetz 1971 in Kraft traten, wurde den nationalen
Gesetzgebern die Regelungsbefugnis weitgehend entzogen.

Mit der Verordnung über die Gemeinsame Marktordnung Nr. 1308/2013 ist in der Europäischen Union ein Genehmigungssystem für Rebpflanzungen eingeführt worden, das ab dem 1. Januar 2016 gilt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) regelt die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen in Deutschland.

13 Weinanbaugebiete gibt es in Deutschland. Das Weinbaugebiet Sachsen, das zu uns am nächsten gelegen ist, erstreckt sich über 45 km Länge von Pillnitz elbabwärts über Radebeul und Meißen bis Diesbar-Seußlitz und umfasst 502 ha Rebfläche. Auf geeigneten Flächen kann man im Weinbaugebiet Sachsen Pflanzrechte für Rebpflanzungen bei der BLE beantragen.

Unser Gebiet Döbeln und Umgegend ist kein Weinbaugebiet im Sinne Marktordnung Nr. 1308/2013 und erhält keine Pflanzrechte.

Eine Ausnahme für Weine oder Weinbauerzeugnisse, die ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind, gilt ab dem 1. Januar 2016, wenn die Fläche von 1.000 m² nicht überschritten wird. Weder dieser Wein noch andere Weinerzeugnisse dürfen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.